vorläufige Regeln:


1. Mehrfache Teilnahme ist möglich.

2. Es werden alle Spiele der Endrunde getippt und gewertet.

3. Es ist der Spielstand vor evtl. Verlängerung / Elfmeterschießen (= nach 90 min plus evtl. Nachspielzeit) zu tippen.

4. Entscheidungen am grünen Tisch sind nicht maßgeblich.

5. Richtiges Ergebnis: 3 Punkte.

6. Richtige Tendenz: 1 Punkt.

7. Sondertips (z.B. welche Mannschaft das Finale gewinnt) gibt es keine.

8. Das Startgeld beträgt 10 Euro pro Teilnahme.

9. Wer nach allen Spielen der Endrunde die meisten Punkte hat erhält 70 Prozent des Gesamtstartgeldes (= 10 Euro mal Teilnehmerzahl mal 0,7). Wer nach allen Spielen der Endrunde die zweitmeisten Punkte hat erhält 30 Prozent des Gesamtstartgeldes (= 10 Euro mal Teilnehmerzahl mal 0,3).

10. Der Teilnehmer der nach allen Spielen der Endrunde die wenigsten Punkte hat, ist verpflichtet bis zum Ende der nächsten Endrunde 2012 bei jedem kollektiven Fußballerlebnis die Fußballtipkasperwanderkrone zu tragen. Außerdem stimmt er unwiderruflich der kostenfreien Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen im weltumspannenden Datennetz zu, welche ihn mit der Krone zeigen. Desweiteren dürfen diese Bilder kostenfrei von der Spielleitung zu Werbezwecken verwendet werden.

11. Bei Punktgleichstand wir der jeweilige Platz bzw. die Krone unter den Punktgleichen am Bolzplatz ausgeeiert.

12. Tipabgabe ist spätestens 24:00 Uhr am auf dem Spielplan genannten Termin. Maßgeblich ist der Eingangszeitpunkt bei der Spielleitung. Bereits abgegebene Tips können bis zu diesem Zeitpunkt noch geändert werden. Sollte die Tipabgabe nach diesem Zeitpunkt aber noch vor dem Anpfiff des jeweiligen Spiels erfolgen hat der der säumige Tiper die Möglichkeit sich eine fadenscheinige Ausrede auszudenken, die von der Spielleitung eventuell und willkürlich akzeptiert wird. Die Tips sind in deutscher Sprache und/oder den in Mitteleuropa gebräuchlichen arabischen Ziffern abzugeben.

13. Die Möglichkeiten zur Tipabgabe werden u.a. umfassen: e-mail, sms und evtl. online-formulargaudi.

14. Wer auf die Idee kommt nach 22 Uhr anzurufen, wird für ein Spiel gesperrt.

15. Wer Lumpereien begeht, Mitspieler oder Spielleiter beleidigt oder sich sonstwie ungebührlich verhält wird vom Spielleiter nach dessen Ermessen willkürlich bestraft. Der Versuch ist ebenfalls strafbar. Kronenfrevel oder Kronenverlust führt zu drastischsten auch veranstaltungsübergreifenden Sanktionen. Diese werden ebenfalls vom Spielleiter nach dessen Ermessen willkürlich festgelegt.

16. Die Tips der einzelnen Mitspieler werden erst nach Annahmeschluß veröffentlicht. Um Manipulationsvorwürfen vorzubeugen werden die Tips des Spielleiters schon vorher veröffentlicht.

17. Späteinsteiger erhalten einen Punkt weniger als der momentan schlechteste gutgeschrieben.

18. Versäumt ein Teilnehmer die Abgabe eines Tips oder gibt er ihn zu spät ab so wird ein Ergebnistip von 9:9 gewertet. Ist der Tip verspätet, jedoch noch vor Veröffentlichung der Tips eingegangen, so kann der Trödler durch das Vorbringen einer fadenscheinigen Entschuldigung den Ergebnistip von 9:9 abwenden, wenn der Spielleiter diese gegebenenfalls unter Auflagen oder Verhängung einer Strafe akzeptiert.

19. Die Teilnahme von Spielgemeinschaften ist zulässig. Maximal zwei Teilnehmer pro Spielgemeinschaft. Sollte eine Spielgemeinschaft beim auseiern antreten müssen, so werden diesen mit jeweils einem Bein zusammengebunden. Mit diesem Doppelbein ist dann auch zu schießen. Sollte die Mitglieder einer Spielgemeinschaft die Kronenpflicht treffen, so sind beide verpflichtet die Kronen bei kollektiven Fußballereignissen zu tragen.

20. Die Teilnahme von Personen mit fehlendem oder geringem Bekanntheitsgrad im Teilnehmerfeld ist nur mit einem Bürgen möglich. Diesen treffen dann die Pflichten (Krone!) des Teilnehmers für den gebürgt wurde falls dieser bei kollektiven Fußballereignissen nicht anwesend ist. Das finale Entscheidung über die Notwendigkeit eines Bürgen liegt beim Spielleiter.

21. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

22. Mit der Absendung der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen.

23. Die Teilnahmebedingungen (außer die Punkte 3, 4, 5, 6, 7, 10, 12, 14, 15, 21, 23) können durch Mehrheitbeschluß mit Zweidrittelmehrheit jederzeit und auch rückwirkend geändert werden.

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